Montag, 2. Mai 2016 19:40
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kündigung Vodafone Smart M Handyvertrag am
05.12.2015 zum 29.04.2016. Obwohl im Vertrag der telefonischen Kontaktaufnahme widersprochen
wurde, hat Vodafone offensichtlich 2 CallCenter beauftragt (rechtswidrig unsere Daten missbraucht)
und mehr als 20 mal angerufen. Erst auf massive Beschwerden wurde dies eingestellt.
Die Rufnummermitnahme wurde vorsätzlich, böswillig von Vodafone sabotiert, da zunächst eine Ablehnung wegen angeblich fehlender Kündigung, dann Ablehnung wegen Umstellung in eine CallYa Karte, was nie beantragt wurde. Auf die Beschwerde wurde dann von Vodafone auch noch nachweislich die Unwahrheit behauptet.
Diese Vorgänge hat mein Mann aus Verärgerung auf einer Internetseite zusammengefasst.
http://mediaspar-vodafone.jimdo.com/
Dort ist der genaue Ablauf nachzulesen.
Es grüßt herzlichst
Mittwoch, 11. Mai 2016 10:02
Antwort von Wettbewerbszentrale
Sehr geehrte Frau ...,
wir danken für Ihre Zuschrift. Die Sache wird von uns unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet.
Wir können als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aus eigenem Recht grundsätzlich jeden Wettbewerbsverstoß verfolgen.
Sollte die Prüfung der Unterlagen einen Wettbewerbsverstoß ergeben, werden wir hiergegen einschreiten.
Wir bitten allerdings um Verständnis, dass die Unterrichtung über die rechtliche Beurteilung vorgelegter Werbung und von uns getroffener Maßnahmen ausschließlich gegenüber Mitgliedern unserer Institution erfolgt.
Für die weitere Verfolgung des Vorgangs benötigen wir von Ihnen noch einige Informationen.
Den geschilderten Sachverhalt bitten wir in Form einer eidesstattlichen Versicherung, insbesondere unter Angabe der folgenden Daten, wiederzugeben:
Datum, Uhrzeit des Anrufs, Name des Anrufers, Firma, eingeblendete Telefonnummer, Telefonnummer auf der die Anrufe eingegangen sind.
Den Inhalt des Telefongespräches bitten wir so detailliert wie möglich zu schildern, insbesondere auch den von dem Unternehmen genannten Gegenstand des Anrufes. Da Telefonanrufe werblichen Inhaltes gegenüber Verbrauchern nur mit deren ausdrücklicher vorheriger Einwilligung zulässig sind, benötigen wir ebenfalls in der eidesstattlichen Versicherung die Angabe, ob Sie einem solchen Telefonanruf zuvor zugestimmt haben bzw. mit dem Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unterhalten.
Ein Formular zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung samt Belehrung sowie ein Formular für detailliertere Angaben hinsichtlich des Telefonanrufs haben wir beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG
___________________________________
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
Landgrafenstr. 24 B
61348 Bad Homburg
Tel. 06172 - 12 15 29
Fax 06172 - 12 15 33
Freitag, 05. August 2016 09:11
Antwort von Wettbewerbszentrale
Sehr geehrte Frau ... ,
in obiger Angelegenheit kommen wir auf Ihre Beschwerde vom 03.05.2016 zurück.
Uns liegt mittlerweile eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt von der Vodafone GmbH vor. Sollten Sie künftig erneut Werbeanrufe durch die Beschwerdegegnerin erhalten, bitten wir um Mitteilung.
Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Angelegenheit nunmehr abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
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www.wettbewerbszentrale.de